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Studienfinanzierung durch die Eltern

Laut Gestzgeber habt ihr einen Anspruch darauf, dass euch eure Eltern eine eurer Begabung entsprechende Ausbildung ermöglichen. Finanziert bekommt ihr so grundsätzlich aber nur eine Ausbildung (Ausnahme sind hier zum Beispiel, wenn ihr aus gesundheitlichen Gründen ein Erststudium abbrechen mußtet).

Grundsätzlich könnt ihr für ein Studium von euren Eltern Unterhalt beanspruchen, wenn ihr die durchschnittliche Studienauer nicht wesentlich überschreitet. Wenn ihr nicht mehr bei euren Eltern lebt, willigt euch der Gesetzgeber rund 600 € im Monat zu. Allerdings hängt die Höhe des Unterhalts auch vom Einkommen der Eltern ab. Ihr seid auch nicht verpflichtet, nebenher zu arbeiten.





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