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BAföG nach Inlandsablehnung beim Auslandstudium möglich
Die Bundesregierung kann vorübergehend aufatmen. Insbesondere beim Meister-BAföG (Handwerker und Fachkräfte, die sich auf Fortbildungsabschlüsse wie z. B. Techniker oder Betriebswirt vorbereiten) stoßen die Verbesserungen auf dem Sektor der Berufsausbildungsförderung auf Zuspruch.
An anderer Stelle erfahren viele Studierende jetzt beim BAföG, welche Unterschiede es zwischen dem Studium im Ausland und in der Heimat gibt. Viele Studierende werden davon ausgehen, dass bei der Bewilligung der Studienfinanzierung eine Uni wie die andere gewertet wird, weil letztlich die Einkommensverhältnisse entscheidend sind.
Doch so ist es nicht. Wer nämlich heute studiert und das Studium im Inland den persönlichen Bedingungen wegen nicht mithilfe von BAföG profitieren kann, sollte deshalb noch lange nicht davon ausgehen, auch im Falle eines Auslandsstudiums kein Anrecht zu haben. Darauf werden momentan studentische Leserinnen und Leser von verschiedenen Nachrichtenagenturen hingewiesen.
Trotz einer Ablehnung beim BAföG daheim, kann das Auslands-BAföG gewährt werden. Ein Anspruch auf Gebührenübernahme kann bestehen, wenn es einem Studierenden für maximal zwei Semester in die Ferne zieht. Dies macht bereits eine Summe von bis zu 4600 Euro aus.
Zusätzliche Kosten für die Reise sowie die benötigte Krankenversicherung kann anteilig über das BAföG übernommen werden. Daran sollten die Studenten neuerdings denken, denn mancher gibt die Hoffnung für ein Auslandstudium genau aus diesem Grund einer grundsätzlichen BAföG-Verweigerung auf.
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