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Das Darlehen der NRW.BANK ist so attraktiv wie noch nie
Die Studienbeiträge wurden fast jedem zweiten ehemaligen Studierenden, der im Wintersemester mit der Rückzahlung seines Studienbeitragsdarlehen hätte beginnen müssen, komplett erlassen worden. In 789 von 1802 Fällen griff die sozialverträgliche Regelung für Bafög-Empfänger im NRW-Studienbeitragsmodell. Die Anzahl der nordrhein-westfälischen Studierenden, die von der Möglichkeit ihre Studienbeiträge nachgelagert zu entrichten, gebrauch macht, steigt deweil weiter an. Ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK haben bisher über 85 000 Studierende in Anspruch genommen. Dies sind mehr als 22 % aller beitragspflichtigen Studierenden, die derzeit Anspruch auf das Darlehen haben.
Das attraktive Angebot der NRW.BANK stellt sicher, dass jeder Studienberechtigte unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten ein Studium aufnehemen kann. Daher auch das hohes Interesse und die Rekordzahlen bei den Studienanfängern.
Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart wies die Bafög-Studierenden darauf hin, dass sie die Studienbeiträge nur mit dem Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK ermäßigt oder komplett erlassen bekommen können. Wer als Bafög-Empfänger monatlich mindestens 334 € an Förderung erhält bekommt die Studienbeiträge komplett erlassen. Wer weniger Bafög erhält, hat zumindest Aussicht auf eine erhebliche Reduzierung der Studienbeiträge.
Dafür sorgt in Nordrhein-Westfalen die Kappungsgrenze, die die Rückzahlungsverpflichtung aus Bafög und Studienbeiträgen auf 1.000 Euro pro Studiensemester bzw. maximal 10.000 Euro begrenzt. Aus einem Ausfallfonds werden Studienbeiträge und Zinsen die darüber gehen übernommen. Außerdem muss in Nordrhein-Westfalen ein Studienbeitragsdarlehen erst dann zurückgezahlt werden, wenn ein hinreichendes Einkommen erzielt wird.
Weitere Informationen unter: www.innovation.nrw.de
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