Suche
.: home :: e-mail :: impressum :: presse :.
Sie sind hier: Home > news
 
allgemeines
kosten eines studiums
finanzierung in D
finanzierung ausland
beratung
community
web-tipps
faq
kontakt
 

Finanzwirt muss für weiteres Studium zahlen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied, dass ein Finanzberater, der sich nach seiner Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt für ein weiteres Hochschulstudium entscheidet, Studiengebühren zahlen muss.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Ausbildung zum Finanzbeamten an der Fachhochschule als Erststudium zu werten, so dass für weitere Studiengänge eine Gebührenbefreiung nicht mehr in Frage komme.

Die Klage eines Diplom-Finanzwirts wies das Gericht mit seinem grundlegenden Urteil ab. Nach seiner Ausbildung hatte der Kläger das Jura-Studium aufgenommen. Als er dafür eine Studiengebühr von 650 Euro zahlen sollte, machte er geltend, die Ausbildung an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben sei kein reguläres Studium. Daher befinde er sich jetzt in einem gebührenfreien Erststudium.

Das OVG sah die Rechtslage anders. Ein Finanzbeamter, der die Fachhochschule erfolgreich besucht habe, erhalte ein Diplom. Dabei handele es sich um eine typische Bezeichnung für den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums. In der Praxis zeige sich dies auch daran, dass Absolventen der Fachhochschule in Edenkoben nicht zwangsläufig in der Finanzverwaltung blieben, sondern bespielsweise auch in die freie Wirtschaft wechselten.

Web-Präsenz des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz: www.ovg.justiz.rlp.de



[zurück]

[Druckversion]

News







  allgemeines | kosten eines studiums | finanzierung in D | finanzierung ausland | beratung | community | web-tipps | faq | kontakt