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333.000 Studierende erhalten BaföG-Förderung

Das Bundeskabinett hat den 18. Bericht zum Bundesausbildungsförderungsgesetz verabschiedet, der die Entwicklung der Ausbildungsförderung in dem Zeitraum 2005 - 2008 analysiert. Die Zahl stieg im Jahr 2008 auf insgesamt 333.000 an, nachdem die Zahl der Geföderten in den Jahren 2006 und 2007 gesunken war. Zugleich erhöhten sich die durchschnittlichen monatlichen Fördersätze von 375 auf 398 Euro monatlich. Auch der Anteil weiblicher BAföG-Empfänger, der bei Studierenden zuletzt 54 Prozent und bei Schülern sogar 62 Prozent betrug, hat sich vergrößert. Grund für diesen Wandel ist das 22. BAföG-Änderungsgesetz, das zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.

''Die Zahlen belegen eine Trendwende, die wir mit der erheblichen Anhebung der Bedarfssätze wie der Freibeträge erreicht haben. Zudem haben wir durch strukturelle Maßnahmen deutliche Verbesserungen herbeigeführt. Dies gilt für die Auslandsförderung, die Förderung von Auszubildenden ausländischer Staatsangehörigkeit oder für Förderbedürftige mit Kindern'', sagte Bundesbildungsministerin Shavan in Berlin.

So wurden im Jahr 2008 mehr als 28.000 Auszubildende im Ausland gefördert; dies bedeutet einen Anstieg von über 43 Prozent gegenüber 2005. Zudem wurden mit fast 47.000 Auszubildenden ausländischer Staatsangehörigkeit rund elf Prozent mehr Ausländer gefödert als noch 2005. Knapp 30.000 Geföderte haben den neuen Kinderbetreuungszuschlag mit eigenen betreuungsbedürftigten Kindern bezogen.
Schavan kündigte die Vorlage eines Gesetzentwurfs mit erneuten Anpassungen der BAföG-Sätze für den Herbst diesen Jahres an, um die positive Entwicklung weiter voran zu treiben. Dabei sollen die Freibeträge um weitere drei Prozent und die Bedarfssätze um zwei Prozent angehoben werden. Darüber hinaus sind unter anderem folgende strukturelle Änderungen vorgesehen:

Wurde bislang nur bis zum 30. Lebensjahr gefördert, so soll das Eintrittsalter für den Beginn eines Masterstudiums künftig auf 35 Jahre angehoben werden. Damit sollen die Studierenden ermutigt werden, den frühen berufsqualifizierenden Bachelor-Abschluss für den Berufseinstieg zu nutzen, ohne sogleich die Chance auf Förderung eines später aufgenommenen Masterstudiums zu verlieren. Künftig soll der Nachweis von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer und Accumulation System (ECTS) auch für das Ausbildungsförderungsrecht genügen. Erheblich vereinfach wird dadurch das bisherige Leistungsnachweisverfahren.

Die Förderung wird auch nach einem Fachrichtungswechsel verlässlich bleiben und so volle Planungssicherheit auch denjenigen bieten, die ihre ursprüngliche Ausbildungsentscheidung rechtzeitig korrigieren. Mit hälftigem Zuschuss und hälftigem Staatsdarlehen soll beim erstmaligen Fachrichtungswechsel durchgängig gefödert werden. Bislang wird zum Förderungsende hin für die Dauer der aus dem früheren Studium nicht angerechneten Semester auf Bankdarlehen zurückgegriffen.

Um die individuelle Entscheidung für die Familien- und Ausbildungsplanung zu erleichtern, wird für ein Hinausschieben der Altersgrenze wegen Kindererziehungszeiten auf die hierfür bisher geforderte Maximaldauer von drei Jahren zwischen Abitur und Studienbeginn oder Beginn der Kindererziehung (''Orientierungszeit'') verzichtet. Ohne zuvor bereits eine förderungsfähige Ausbildung aufgenommen zu haben, soll die Förderungsmöglichkeit auch denjenigen erhalten bleiben, die kurz vor Erreichen der BaföG-Altersgrenze ihren Kinderwunsch erfüllen wollen.

Bildungsministerin Schavan hob hervor, dass das geplante nationale Stipendienprogramm nicht zu Lasten des BAföG gehen wird: ''Bei der Förderung der Studierenden setzen wir auf einen Dreiklang aus BAföG, Stipendien und Bildungsdarlehen. Junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien werden sich auch künftig auf ausreichende finanzielle Unterstützung durch das BAföG verlassen können.''



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