In erster Linie sind deine Eltern für die Kosten zur Bestreitung deine Lebensunterhaltes während eines Studiums verantwortlich.
Finanzielle Unterstützung erhalten sie durch die Weiterzahlung desKindergeldes bis zur Vollendung eures 25. Lebensjahres (also dann, wenn du 25 Jahre alt wirst). Die Bezugsdauer erhöht sich noch um Zeiten des ehemaligen Wehr- oder Zivildienst.
Höhe des Kindergeldes:
184 € (für das 1. und 2. Kind)
190 € (für das 3. Kind)
215 € (für jedes weitere Kind)
Deine Eltern bekommen das Kindergeld auch dann, wenn du ein Studium im Ausland absolviert.
Die Zeit zwischen Schulende und Studienbeginn (Übergangszeit):
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.
Wegfall der Einkommensgrenze ab 2012
Ab Januar 2012 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen. Bisher mussten Eltern und Kinder bei der Familienkasse nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind, von 8004 Euro pro Jahr, einhalten. Künftig muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.
Tipp: Denk daran, dass du eine Mitteilungspflicht gegenüber der Familienkasse hast und diese über alle Änderungen (z.B. Studienbeginn oder Studienende) rechtzeitig informieren mußt.